Mitteilungspflicht für Elektronische Kassensystem gemäß §146a
Ab dem 1.1.2025 müssen alle Kassensysteme, also auch alle PC CADDIE Kassen gemäß des Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO dem Finanzamt gemeldet werden. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst:
alle PC CADDIE Kassen müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden
alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
es gibt keinerlei Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
Kassensysteme können nicht über Formulare oder PDF Vordrucke sondern lediglich digital gemeldet werden.
Zur Meldung steht das Programm „Mein ELSTER“ zu dem Sie als Steuerpflichtiger einen Zugang besitzen müssen.
Die Meldung wird per Upload einer XML-Datei hochgeladen.
Zuvor generieren Sie die Datei für jede PC CADDIE Kasse eine XML
Menüführung in ELSTER:
Aufruf mit Ihren individuellen Zugangsdaten unter: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/aufzeichnung146a