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Mitteilungspflicht für Elektronische Kassensystem gemäß §146a

Ab dem 1.1.2025 müssen alle Kassensysteme, also auch alle PC CADDIE Kassen gemäß des Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO dem Finanzamt gemeldet werden. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst:

  • alle PC CADDIE Kassen müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden
  • alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
  • es gibt keinerlei Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
  • Kassensysteme können nicht über Formulare oder PDF Vordrucke sondern lediglich digital gemeldet werden.
  • Zur Meldung steht das Programm „Mein ELSTER“ zu dem Sie als Steuerpflichtiger einen Zugang besitzen müssen.
  • Die Meldung wird per Upload einer XML-Datei hochgeladen.
  • Zuvor generieren Sie die Datei für jede PC CADDIE Kasse eine XML

Menüführung in ELSTER:

Aufruf mit Ihren individuellen Zugangsdaten unter: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/aufzeichnung146a

de/kasse/kasse/mitteilungspflicht_fuer_kassensystem_146a.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 15:38 von msp
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