Inhaltsverzeichnis

Kassensicherungsverordnung in Deutschland 2020


I. Rechtliche Grundlage

Ab dem 1. Oktober 2020 müssen in Deutschland grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme eine TSE-Zertifizierung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) besitzen. In einigen Bundesländern muss zum 1.10.2020 lediglich eine Beauftragung vorliegen. Zudem muss über eine Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) jederzeit eine fehlerfreie Datenübermittlung von Grundaufzeichnungen an das Finanzamt möglich sein.

II: Umsetzung in Ihrem PC CADDIE Kassensystem

Zertifizierter Technologiepartner der PC CADDIE Kassensysteme ist die Firma FISKALY durch ein TSE-Cloudlösung zur Signierung der Kassenvorgänge. Zudem überträgt die PC CADDIE-Kasse die Grundaufzeichnungen der signierten Kassenbelege im DSFinV-K Format in die Cloud-Systeme des Technologiepartners FISKALY. Dort stehen die Daten rechtskonform für eine Kassen-Nachschau oder Außenprüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern bereit. Die Speicherung und Bevorratung erfolgt ausschließlich in dem Zeitraum, indem ein Vertrag zwischen dem Steuerpflichtigen und PC CADDIE zur Nutzung des PC CADDIE Kassensystems in Verbindung mit einer TSE-Einheit und DSFinV-K Exports besteht. Mit Kündigung der Wartungsvereinbarung eines PC CADDIE Kassensystems muss der Steuerpflichtige schriftlich den Export der bestehenden Exportdateien bei PC CADDIE beauftragen und auf eigene Datenvorratssysteme übertragen.

III. Berechnung der Anzahl der TSE-Einheiten

In der Definition der Kassensicherungsverordnung ist Ihre PC CADDIE Datenbank das „Aufzeichnungssystem“, die Kassen oder Handhelds sind als „Eingabegeräte“ definiert. Durch diese Infrastruktur ist es uns möglich, Ihre Betriebsstätte mit einem Minimum an TSE-Einheiten auszustatten. Wie folgt wird die Anzahl der TSE-Einheiten festgelegt:

Beispiele:

V. Zusammenhang Kontenbereiche und TSE-Einheiten

Die in PC CADDIE bereitgestellte Option, für unterschiedliche Geschäftsbereiche separate Kontenbereiche anzulegen, ist durch die Kassensicherungsverordnung zu prüfen, da dies Kostenauswirkungen durch zusätzliche TSE-Einheiten bewirken kann.

VI. Zusammenhang Kassen-Terminals und TSE-Einheiten

Einzelne Kassen-Hardware, ob als PC-Kasse oder Funkbestellsystem (Handheld), werden als „Kassen-Terminal“ bezeichnet. Die einzelnen Kassen-Terminals müssen nicht einzeln mit TSE-Einheiten ausgestattet werden. Jedes Kassen-Terminal muss allerdings mit einer separaten ID versehen werden, um im DSFinV-K Export gesondert definiert zu sein. Die Anzahl der Kassen-Terminals je Kontenbereich muss damit erfasst werden.

VII. Zusammenhang Standorte für den DSFinV-K-Export

Der Standort des jeweiligen Kassen-Terminals ist für die Angaben zum DSFinV-K-Exports notwendig und ist üblicherweise identisch mit der Adresse der Betriebsstätte. Sofern die Adresse des Steuerpflichtigen nicht mit der Adresse der Betriebsstätte übereinstimmt, damit auch der Standort der Kassen-Terminals eine abweichende Adresse vom Steuerpflichten hat, ist dies separat anzugeben.

VIII Kosten und Leistungen

Die Abrechnung der TSE-Einheiten und DSFinV-K Datenbevorratung erfolgt nach der gültigen Preisliste. Die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Signierung durch die TSE-Einheit der Firma FISKALY sowie die Datenbevorratung der DSFinV-K Exporte im Cloud-Speicher der Firma FISKALY erfolgen ausschließlich in der Zeit eines bestehenden Wartungsvertrages mit der PC CADDIE AG zu den PC CADDIE Kassensystemen. Preisliste, Stand 1.10.2020: - je TSE-Einheit/DSFinV-K Datenbevorratung liegen die jährlichen Kosten je Steuerpflichtiger:

- im ersten Jahr – 1.10. - 31.12.2020 berechnen wir die TSE-Kosten anteilig der Monate. Für die Einrichtung inkl. Belegdruckprüfung erwarten wir 2-3 Zeitstunden, die wir nach tatsächlichem Aufwand gemäß unseres Servicestundensatz in Höhe von 96,00€ berechnen. (Sie erhalten nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung)

IX. Kassenmeldepflicht

Alle elektronischen Kassensysteme müssen beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Dies wird erst Pflicht, sobald ein elektronisches Meldeverfahren vom Finanzamt zur Verfügung gestellt wird.

X. Videos und Tutorials zur Kassensicherungsverordnung


XI. FAQs zur Kassensicherungsverordnung

Eine Umfangreiche FAQ-Sammlung aus Ihren Fragen finden Sie hier: FAQ zur KassenSichV